Verhaltenskodex für Lieferanten

Google verpflichtet sich, alle Arbeitskräfte mit Respekt und Würde zu behandeln, sichere Arbeitsbedingungen zu gewährleisten sowie seine Geschäftstätigkeit an den Grundsätzen ökologischer Verantwortung und der Ethik auszurichten. Wir erwarten, dass auch unsere Lieferanten sowie deren Lieferanten im Rahmen unserer Geschäftsabläufe und als Teil unserer Lieferkette so handeln, dass sie ihrer nachstehend beschriebenen sozialen, ökologischen und ethischen Verantwortung gerecht werden.

Einhaltung des Verhaltenskodex für Lieferanten von Google

  • Grundlegende Verpflichtungen der Lieferanten. Über die vorliegenden Verpflichtungen hinaus müssen Lieferanten alle geltenden Gesetze, Rechtsvorschriften, Verordnungen und Richtlinien beachten sowie alle Verpflichtungen, die sich aus ggf. mit uns geschlossenen Verträgen ergeben.

  • Tätigkeiten vor Ort. Lieferanten, die unsere Objekte oder Einrichtungen nutzen, müssen alle unsere geltenden Richtlinien und Anforderungen beachten.

  • Zertifizierungen. Wenn Google zusätzliche Zertifizierungen wie ISO 50001, 14001 oder OHSAS 18001 fordert, werden sich die Lieferanten nach Treu und Glauben bemühen, solche Zertifizierungen zeitnah zu erlangen.

  • Offenlegung von Informationen. Die Lieferanten legen Informationen zu Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, zu ökologischen Praktiken, Geschäftsaktivitäten, Struktur, Finanzsituation und wirtschaftlicher Entwicklung des Unternehmens im Einklang mit den Gepflogenheiten der Branche umfassend offen.

  • Kooperation. Um die Erfüllung der genannten Verpflichtungen nachzuweisen, arbeiten die Lieferanten bei allen von Google gestellten Informationsanfragen oder eingeleiteten Audits mit Google zusammen. Unser Ziel ist es immer, die Bedingungen gemeinsam mit dem Lieferanten zu verbessern. Wir behalten uns jedoch auch vor, unsere Beziehung zu solchen Lieferanten zu beenden, die diesen Verpflichtungen nicht nachkommen.

ARBEITS- UND MENSCHENRECHTE

Google verpflichtet sich, die Menschenrechte der Beschäftigten zu wahren und diese mit Würde und Respekt zu behandeln. Dies gilt für alle Beschäftigten einschließlich Zeit- und Wanderarbeiterinnen, Werkstudentinnen, Leiharbeiterinnen, fest angestellten Arbeitnehmerinnen und allen anderen Arten von Beschäftigten. Hieraus ergibt sich die Pflicht der Lieferanten, mit ihrer eigenen Personalführung dafür zu sorgen, dass folgende Ziele realisiert werden:

  • Freie Wahl des Arbeitsverhältnisses, Bekämpfung moderner Sklaverei. Lieferanten dürfen in keiner Form Beschäftigungsverhältnisse schaffen oder erlauben, die auf Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft oder Pflichtarbeit beruhen. Die Arbeit muss grundsätzlich freiwillig geleistet werden und die Beschäftigten müssen das Beschäftigungsverhältnis jederzeit aus freien Stücken beenden dürfen. Die Lieferanten behalten Identitäts-, Einwanderungs- oder Arbeitserlaubnisdokumente der Arbeitnehmer nicht länger ein als für die administrative Bearbeitung üblicherweise notwendig. Es wird erwartet, dass die Lieferanten den Beschäftigten weder direkt noch über Dritte Anwerbegebühren oder ähnliche Honorare für die Beschäftigung in Rechnung stellen und allen Beschäftigten, die derartige Gebühren entrichtet haben, diese erstatten. Die Lieferanten werden die Bewegungsfreiheit ihrer Beschäftigten hinsichtlich des Betretens oder Verlassens einer Arbeitsstätte wie auch innerhalb der Arbeitsstätte nicht unnötig einschränken. Weiter wird von den Lieferanten erwartet, dass sie im Rahmen des Einstellungsverfahrens jederjedem Beschäftigten eine schriftliche Vereinbarung über die Beschäftigungsbedingungen in einer derdem Beschäftigten verständlichen Sprache aushändigen und dass bei einer internationalen Entsendung die Aushändigung der schriftlichen Vereinbarung vor dem Verlassen des Herkunftslandes der*des betreffenden Beschäftigten erfolgt.

  • Junge Arbeitskräfte und Schüler-/Studentenpraktikant*innen. Lieferanten nehmen keine Kinderarbeit in Anspruch. Der Begriff „Kind“ umfasst dabei Personen unter 15 Jahren, schulpflichtige Personen oder Personen, die das in dem jeweiligen Land geltende Mindestalter für eine Beschäftigung noch nicht erreicht haben, je nachdem, welches Alter am höchsten ist. Arbeitskräfte unter 18 Jahren dürfen keine gefährliche Arbeit ausführen, die ihre Sicherheit oder Gesundheit gefährden könnte; hierzu gehören insbesondere Nachtschichten und Überstunden. Lieferanten können rechtmäßige und ordnungsgemäß geführte Ausbildungsprogramme in Anspruch nehmen, zum Beispiel Praktika. Soweit durch geltendes Recht nicht anders geregelt, wird von den Lieferanten erwartet, schulischen und studentischen Hilfskräften, Praktikantinnen und Auszubildenden mindestens die gleichen Lohnsätze zu zahlen wie anderen Berufsanfängerinnen mit gleichen oder ähnlichen Aufgaben.

  • Löhne. Die Lieferanten zahlen die gesetzlich vorgeschriebenen Löhne und Sozialleistungen und beachten die gesetzlichen Bestimmungen zu Lohnabzügen. Die Berechnungsgrundlage für die Entlohnung der Arbeitskräfte ist diesen in Form einer Lohnabrechnung oder eines vergleichbaren Dokuments darzulegen. Abzüge vom Lohn als Disziplinarmaßnahme sind nicht zulässig.

  • Arbeitszeiten. Außer in Notfällen oder ungewöhnlichen Situationen darf die Arbeitszeit von Beschäftigten, die auf Stundenbasis entlohnt werden, 60 Stunden pro Woche (einschließlich Überstunden) bzw., soweit niedriger, die gesetzlich festgelegte Höchstgrenze nicht überschreiten. Den Beschäftigten ist alle sieben Tage mindestens ein arbeitsfreier Tag zu gewähren.

  • Faire Behandlung, Nichtdiskriminierung, Vielfalt und Inklusion. Die Lieferanten untersagen Belästigung, Missbrauch, körperliche Züchtigung und unmenschliche Behandlung in jeder Form. Aktuelle und künftige Beschäftigte dürfen keinen rechtlich unzulässigen medizinischen Tests oder körperlichen Untersuchungen unterzogen werden. Eine Diskriminierung aufgrund von ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Alter, Geschlecht, geschlechtlicher Identität, geschlechtlichem Ausdruck, sexueller Orientierung, Familienstand, ethnischer Zugehörigkeit, nationaler Herkunft, Kastenzugehörigkeit, Behinderung, genetischer Information, Gesundheitszustand, Schwangerschaft, Religion, politischer Orientierung, Gewerkschaftsmitgliedschaft, bestätigtem Veteranenstatus oder ästhetischen Körpermodifikationen ist in den Eignungsprüfungs-, Einstellungs- und Beschäftigungspraktiken der Lieferanten nicht zulässig. Die religiösen Praktiken der Beschäftigten sind angemessen zu berücksichtigen. Die Lieferanten dürfen sich bei Bewerbungen oder im Vorfeld erster Bewerbungsgespräche bzw., wenn kein Bewerbungsgespräch durchgeführt wird, vor der Abgabe eines freibleibenden Beschäftigungsangebots nicht nach möglichen Vorstrafen von Arbeitnehmern erkundigen. Darüber hinaus werden die Lieferanten Engagement bei der Identifikation, Evaluation und Verbesserung einer Kultur der Vielfalt und Inklusion bei allen Aspekten der Arbeitsplatzgestaltung demonstrieren.

  • Vereinigungsfreiheit und Lohnverhandlungen. Beschäftigte haben das Recht, gemäß den vor Ort geltenden Gesetzen Vereinigungen zu bilden, an Kollektivverhandlungen teilzunehmen und Vertretungen zu ernennen. Die Lieferanten ermöglichen es ihren Beschäftigten, mit der Unternehmensleitung offen und ohne Furcht vor Repressalien oder Bedrohungen zu kommunizieren und Missstände in Bezug auf die Arbeitsbedingungen anzusprechen.

GESUNDHEIT UND SICHERHEIT

Lieferanten integrieren die folgenden Arbeitsplatzanforderungen im Bereich Sicherheit und Gesundheit in ihre Geschäftsprozesse, um den Beschäftigten ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu bieten:

  • Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Lieferanten halten alle geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften zur Sicherheit und Gesundheit ein und identifizieren, evaluieren und kontrollieren die Gefährdung von Beschäftigten durch Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit, einschließlich chemischer, biologischer, physikalischer und ergonomischer Belastungsfaktoren, durch ordnungsgemäße Gestaltung, technische Steuerungssysteme, Wartung, sichere Arbeitsverfahren und kontinuierliche Sicherheits- und Gesundheitsberatung. Wo sich Gefahren mit diesen Mitteln nicht angemessen begrenzen lassen, müssen Lieferanten ihre Beschäftigten mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung schützen und sie über die Risiken informieren, die ihnen durch diese Gefahren entstehen. Es sind Verfahren umzusetzen, mit denen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verhindert, gemeldet, betreut und nachverfolgt werden können. Dazu gehören folgende Maßnahmen: Ermutigung der Beschäftigten, derartige Vorfälle zu melden, Klassifizierung und Erfassung einschlägiger Vorfälle, Bereitstellung der erforderlichen medizinischen Betreuung, Untersuchung von Vorfällen, Umsetzung von Maßnahmen zur Behebung der Ursachen sowie Unterstützung derdes Beschäftigten bei der Rückkehr an ihrenseinen Arbeitsplatz.

  • Notfallvorsorge. Lieferanten benennen potenzielle Notfallsituationen und -ereignisse und treffen entsprechende Vorkehrungen. Sie entwickeln Notfallpläne und informieren Beschäftigte über Notfallmaßnahmen wie etwa die Meldung des Notfalls, die Benachrichtigung und Evakuierung von Beschäftigten, Notfallübungen für Beschäftigte, geeignete Brandmelde- und Löscheinrichtungen, angemessene Fluchtwege und Rettungspläne.

  • Sanitäreinrichtungen, Essen und Wohnunterkünfte. Lieferanten müssen den Beschäftigten jederzeit verfügbare saubere Waschräume und Toiletten, sauberes Trinkwasser und Einrichtungen zur hygienischen Zubereitung, Aufbewahrung und Einnahme von Mahlzeiten zur Verfügung stellen. Stellen Lieferanten den Beschäftigten Wohnunterkünfte zur Verfügung, dann müssen diese Einrichtungen sauber und sicher sein und angemessene Privatbereiche, zugangskontrollierte Ein- und Ausgänge, Notausgänge, Heiz- und Lüftungsanlagen sowie Warmwasser zum Baden und Duschen umfassen.

UMWELT

Google erkennt an, dass ein verantwortungsvoller Umgang mit der Umwelt ein integraler Bestandteil der Herstellung von erstklassigen Produkten ist. In ihren Fertigungs- und Konstruktionsprozessen werden Lieferanten regenerative Prozesse anstreben und negative Auswirkungen für die Gemeinschaft, die Umwelt und natürliche Ressourcen minimieren. Gleichzeitig sind die Sicherheit und Gesundheit der Öffentlichkeit zu schützen. Ferner gilt Folgendes:

  • Umweltgenehmigungen und Berichtswesen. Alle erforderlichen Umweltgenehmigungen, Zulassungen und Meldungen sind einzuholen und auf dem neuesten Stand zu halten. Die jeweiligen operativen sowie Berichtsanforderungen sind zu befolgen.

  • Effiziente Ressourcennutzung und saubere Energie. Bei allen betrieblichen Abläufen ist eine Verringerung des Verbrauchs von Ressourcen wie Rohstoffen, Energie und Wasser anzustreben. Der Energieverbrauch und die Emission von Treibhausgasen sind zu erfassen und zu dokumentieren und deren Verringerung anzustreben. Ferner wird nach Möglichkeiten gesucht, die Energieeffizienz zu steigern und möglichst erneuerbare Energiequellen zu nutzen.

  • Gefährliche und regulierte Stoffe. Chemikalien oder andere Materialien, von denen eine Gefahr für die Umwelt ausgeht, sind zu identifizieren und so zu handhaben, dass Umgang, Nutzung, Lagerung und Entsorgung auf sichere Weise erfolgen. Gefährliche Luftemissionen, Abwässer und Festabfälle aus Betriebsabläufen sind durch Lieferanten zu identifizieren, zu überwachen, zu kontrollieren, aufzubereiten und zu verringern. Lieferanten sind verpflichtet, unsere Vorgaben zu spezifischen Substanzen einzuhalten. Dazu gehört auch die Kennzeichnungspflicht für Recycling und Entsorgung.

  • Müllvermeidung: Management von Abwässern, Festabfällen und Regenwasser. Lieferanten arbeiten daran, Abfälle aller Art zu verringern oder ganz zu vermeiden. Wo sich die Entstehung von Abfall nicht vermeiden lässt, sind alle Abfallströme durch die Lieferanten in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Bestimmungen und auf umweltverträgliche und sichere Weise zu handhaben und zu steuern. Dazu gehört unter anderem, das Eindringen illegaler Einleitungen und Verschmutzungen in Regenwasserabflüsse zu verhindern und alle Abwässer und Festabfälle aus Betrieb, Industrieprozessen und sanitären Einrichtungen vor der Einleitung oder Entsorgung nach Bedarf aufzubereiten.

ETHIK UND COMPLIANCE

Die Lieferanten wahren die höchsten ethischen Standards, um Ehrlichkeit und Integrität im Geschäftsleben zu fördern. Dazu gehören:

  • Geschäftliche Integrität. Lieferanten vermeiden selbst den Anschein von Interessenkonflikten in der Zusammenarbeit mit Google. Sie legen alle bekannten familiären oder sonstigen Verbindungen zu unseren Mitarbeiterinnen, die Einfluss auf ihre Geschäftsbeziehung zu uns haben könnten, unverzüglich offen. Wenn Lieferanten Google-Mitarbeiterinnen Gefälligkeiten erweisen, so darf dies nur sporadisch erfolgen und die Gefälligkeiten dürfen von höchstens moderatem Wert sein. Die Lieferanten müssen ihre geschäftlichen Transaktionen in ihren Büchern und Geschäftsunterlagen korrekt erfassen. Lieferanten dürfen weder Ausgangspunkt von Aktivitäten wie jeglicher Form von Bestechung, Korruption, Erpressung oder Unterschlagung sein noch dürfen sie sich zum Ziel solcher Aktivitäten machen. Lieferanten leisten weder direkt noch indirekt rechtswidrige Zahlungen. Die Einhaltung von Antikorruptionsgesetzen stellen die Lieferanten durch Verfahren zur Überwachung und Durchsetzung der entsprechenden Normen sicher.

  • Geistiges Eigentum. Die Lieferanten respektieren die gewerblichen Schutzrechte und beachten sie auch beim Technologietransfer und der Weitergabe von Know-how.

  • Verantwortungsbewusste Materialbeschaffung. Die Lieferanten stellen durch ihre Beschaffungspraxis in angemessener Weise sicher, dass Tantal, Zinn, Wolfram und Gold in von ihnen gefertigten Produkten weder direkt noch indirekt bewaffneten Gruppen zugutekommen, die Menschenrechtsverletzungen in oder in der Nähe der Demokratischen Republik Kongo begehen. Bezüglich der Herkunft und der Überwachungskette dieser Mineralien haben die Lieferanten gebührende Sorgfalt walten zu lassen und uns diese auf Verlangen nachzuweisen.

  • Datenschutz und Informationssicherheit. Die Lieferanten verpflichten sich zum Schutz personenbezogener Daten aller Geschäftspartner, zu denen andere Lieferanten sowie Kunden, Verbraucher und Beschäftigte gehören.

  • Barrierefreiheit im Internet. Die Lieferanten implementieren relevante Standards zur Barrierefreiheit gemäß WCAG 2.1 Konformitätsstufe AA sowie Innovationen und Best Practices, um unseren Nutzerinnen und Interessenvertreterinnen inklusive Produkte und Dienstleistungen anzubieten.

MANAGEMENTSYSTEM

Es wird von Lieferanten erwartet, ein Managementsystem zu übernehmen oder einzurichten, um die hier beschriebenen Verpflichtungen zu erfüllen. Das Managementsystem wird so ausgestaltet, dass (a) die Einhaltung unserer Bestimmungen wie auch geltender Gesetze und Vorschriften, (b) die Erfüllung der hier beschriebenen Verpflichtungen und (c) die Erkennung und Minderung betrieblicher Risiken im Zusammenhang mit diesen Verpflichtungen durch die Lieferanten sichergestellt sind. Ferner soll das System der fortlaufenden Verbesserung dienen:

  • Das Managementsystem muss folgende Elemente umfassen: Verpflichtung und Verantwortlichkeit der Führungsebene; Prozesse zur Erkennung, Überwachung und Einhaltung aller geltenden Gesetze, Vorschriften, Standards und Anforderungen; Prozesse für das Risikomanagement; Informationen und Schulungen für alle Beschäftigten und andere Lieferanten nach Maßgabe des Lieferanten; fortlaufende Bewertungen, Überwachung und fortwährende Verbesserung, einschließlich Prozessen für Korrekturmaßnahmen; ein Programm, das es Mitarbeiter*innen ermöglicht, Beschwerden anonym und ohne Furcht vor Nachteilen zu melden, soweit dies gesetzlich zulässig ist; und ein Programm, mit dem gewährleistet werden soll, dass Lieferanten die beschriebenen Meldeprozesse fortlaufend überwachen, angesprochene Probleme erfassen und geeignete Maßnahmen ergreifen.

Referenzen

Die vorliegenden Anforderungen an Lieferanten haben ihre Grundlage in unseren Unternehmenswerten und folgenden Regelwerken:

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